Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Stand: 25. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Simon Worzischeck, handelnd unter BIZLEARN, Bergstraße 5, 93342 Saal an der Donau, Deutschland, E-Mail: info@bizlearn.de.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, die bei der Buchung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Buchungen durch Verbraucher sind nicht vorgesehen.
Diese Bedingungen gelten für vereinbarte Videotrainings, Live-Webinare, Trainingsbundles, kundenspezifische Update-Events, Consulting, Support und die Erstellung von Schulungsinhalten, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Welche Leistungen tatsächlich gebucht werden, ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Mit dem Auftraggeber vereinbarte Rahmenverträge oder Einkaufsbedingungen bleiben in dem vereinbarten Umfang maßgeblich. Diese Bedingungen ersetzen weder bereits bestehende Vereinbarungen noch ändern sie laufende Verträge allein durch ihre Veröffentlichung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Website informiert über unser Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeit oder durch unsere Bestätigung einer Buchung zustande. Die Buchung kann per E-Mail erfolgen. Abweichungen vom Angebot werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt.
Im Angebot werden insbesondere Trainingsumfang, Teilnehmerzahl oder Lizenzumfang, Sprache, Laufzeit, Termine, Betreuung und Vergütung festgelegt. Ergänzende Leistungen werden nur nach Vereinbarung beauftragt und berechnet.
3. Trainingsumfang und Lernmaterialien
Videotrainings können im eigenen Tempo innerhalb der vereinbarten Zugangszeit genutzt werden. Angaben zur Lerndauer sind Orientierungswerte; Vorkenntnisse, Übungen und eigene Anwendungsfälle beeinflussen den tatsächlichen Zeitbedarf.
Bei Bundles und Einzeltrainings ergeben sich enthaltene Zusatzkurse, Live-Termine und Unterlagen, einschließlich der Design Guideline, aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die Buchung eines Moduls umfasst nicht automatisch sämtliche verfügbaren oder künftig erscheinenden Trainings.
Bei Update-Trainings legen wir Ausgangs- und Zielversion sowie den vereinbarten Themenumfang fest. Zusätzliche Fachgebiete, Sprachen oder kundenspezifische Abläufe gehören zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Wir können Lerninhalte fachlich berichtigen, verständlicher gestalten und ergänzen. Dabei bleiben der vereinbarte Leistungsumfang und die Nutzbarkeit für das gebuchte Lernziel erhalten. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Trainings werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
4. Persönliche Betreuung und Support
Zur vereinbarten Betreuung gehören Hilfe bei der Nutzung der Lernplattform und die Möglichkeit, fachliche Fragen zu den gebuchten Lerninhalten an BIZLEARN zu richten. Teilnehmerfragen sind ausdrücklich willkommen: Sie helfen, Erklärungen zu verbessern und Lerninhalte für alle verständlicher zu machen. Wir greifen Rückfragen auf, verweisen auf geeignete vorhandene Inhalte oder ergänzen und überarbeiten Lernmodule.
Wenn eine Nachricht zur Beschreibung einer Frage nicht ausreicht, können wir einen gemeinsamen Live-Termin zur Klärung des Sachverhalts vereinbaren. Form, Umfang und Zeiten der Betreuung richten sich nach dem gebuchten Angebot. Eine persönliche Betreuung setzt weder Prüfungen noch eine Benotung voraus.
Bei Standard-Videotrainings ist die Betreuung grundsätzlich für zwölf Monate vorgesehen; abweichende Projektvereinbarungen bleiben maßgeblich. Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet oder zur Bearbeitung aufgenommen. Für diese Frist zählen die Geschäftstage Montag bis einschließlich Freitag; Samstag und Sonntag werden nicht mitgerechnet. Die Reaktionsfrist ist keine Zusage einer vollständigen Problemlösung innerhalb dieser Zeit. Abweichende Reaktionszeiten und konkrete Erreichbarkeitszeiten werden im jeweiligen Angebot vereinbart.
Bei Update-Events können feste tägliche Verfügbarkeitszeiten, kurzfristige Rückmeldungen und laufende Inhaltsanpassungen vereinbart werden. Support in der Kundenumgebung setzt voraus, dass der Auftraggeber den erforderlichen, autorisierten Zugang ermöglicht. Umfang und Berechtigungen werden vorher abgestimmt.
Soweit im Angebot enthalten, umfasst der Support auch Fragen zu neuen Anwendungssituationen im beruflichen Alltag, etwa zur Arbeit an realen Bauteilen. Diese Unterstützung dient der Bearbeitung der konkreten praktischen Aufgabe und ist keine Prüfung oder Bewertung des Teilnehmers. Die Möglichkeit, Fragen zu den Lerninhalten zu stellen, bleibt davon unberührt.
Weitergehende Consulting- oder Entwicklungsleistungen außerhalb des gebuchten Umfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten ohne entsprechende Beauftragung.
5. Zugang, Laufzeit und technische Voraussetzungen
Der Zugang ist grundsätzlich personenbezogen und darf nur durch den angemeldeten Teilnehmer genutzt werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein vermuteter unberechtigter Zugriff soll BIZLEARN unverzüglich gemeldet werden.
Beginn und Ende der Zugangszeit ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Zugangsbestätigung. Bei Standard-Videotrainings beträgt die Zugangszeit grundsätzlich zwölf Monate ab Freischaltung des persönlichen Zugangs, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Unternehmens- und Projektlizenzen kann ein gemeinsamer Zeitraum gelten. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Erforderliche Software, Lizenzen, Internetverbindung und technische Voraussetzungen werden vor der Buchung benannt. Der Auftraggeber stellt die für seine Teilnehmer vereinbarte Arbeitsumgebung bereit. Schwierigkeiten beim Zugang können an info@bizlearn.de gemeldet werden.
Bei von BIZLEARN zu vertretenden wesentlichen Zugangsstörungen stimmen wir eine angemessene Abhilfe ab. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Trainingszeiten durchgeführt und bei absehbaren erheblichen Einschränkungen angekündigt.
6. Live-Webinare und Terminänderungen
Termin, Sprache, Tagesablauf und gegebenenfalls notwendige Vorbereitung werden vor dem Webinar mitgeteilt. Veranstaltungen können als offene Gruppe mit Teilnehmern verschiedener Unternehmen oder als geschlossene Kundengruppe gebucht werden.
Live-Webinare ermöglichen fachliche Fragen, gemeinsame Erläuterungen und begleitete Übungen. Es werden keine Aufzeichnungen angefertigt. Auch Teilnehmer dürfen die Veranstaltung nicht aufzeichnen oder Beiträge anderer Teilnehmer ohne deren Zustimmung weitergeben.
Bei erforderlichen Änderungen durch BIZLEARN werden Teilnehmer beziehungsweise Auftraggeber möglichst früh informiert. Kann ein verbindlich gebuchter Termin nicht stattfinden, bieten wir einen Ersatztermin an. Kann keine passende Alternative vereinbart werden, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die entfallende Leistung erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Umbuchungen, Ersatzteilnehmer und Absagen durch den Auftraggeber werden anhand der Buchungsvereinbarung geklärt. Besondere Stornobedingungen gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart wurden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Lernen ohne Prüfungen, Teilnahmebescheinigung und Auswertungen
BIZLEARN führt keine Wissenstests, prüfenden Fragenkataloge oder Abschlussprüfungen durch. Teilnehmer werden nicht benotet oder hinsichtlich ihrer fachlichen Leistung bewertet. Übungen dienen dem eigenen Lernen und der praktischen Anwendung; sie werden nicht als Prüfungsleistung bewertet. Fachliche Fragen sind jederzeit im Rahmen der vereinbarten Betreuung willkommen und haben keinen Einfluss auf die Ausstellung des Teilnahmezertifikats.
Bei Videotrainings wird das Teilnahmezertifikat nach dem vollständigen Ansehen der für den Kurs erforderlichen Schulungsvideos bereitgestellt. Das Bestehen einer Prüfung oder die Abgabe bewerteter Aufgaben ist dafür nicht erforderlich. Der hierfür dokumentierte Videoabschluss bestätigt die Teilnahme; das Zertifikat ist kein Nachweis einer geprüften fachlichen Qualifikation.
Auftraggeber erhalten ausschließlich tatsächlich anonyme Auswertungen. Persönliche Lernstände und Teilnahmezertifikate werden nicht an den Arbeitgeber übermittelt. Lassen sich Einzelpersonen etwa wegen einer kleinen Gruppe oder besonderer Merkmale aus einer Auswertung erkennen, wird diese zusammengefasst oder unterbleibt.
Bei vereinbarten Update-Events kann BIZLEARN in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teilnehmer, die noch nicht begonnen haben, direkt an den Trainingsstart erinnern. Dabei werden dem Auftraggeber keine personenbezogenen Lernstände offengelegt. Die Datenschutzinformationen erläutern die Verarbeitung der hierfür notwendigen Daten.
8. Kundenspezifische Inhalte und Mitwirkung
Für kundenspezifische Schulungen und Consulting werden Ziele, benötigte Informationen, Ansprechpartner, Freigaben, Termine und Ergebnisse im Angebot oder Projektplan festgelegt. Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Unterlagen und Zugänge bereit und benennt berechtigte Ansprechpartner.
Bei Änderungen des Umfangs oder Verzögerungen stimmen wir Auswirkungen auf Termine und Vergütung ab. Zusätzliche Leistungen werden nicht ohne Beauftragung berechnet. Vereinbarte Prüf- und Freigabeschritte richten sich nach der Projektvereinbarung; gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Soll die Schulung auf einer kundeneigenen Lernplattform genutzt werden, werden Format, Bereitstellung, Aktualisierung, Nutzungsdauer, Nutzerkreis und gegebenenfalls Export oder Bearbeitungsrechte gesondert vereinbart. Die Bereitstellung eines Inhalts zur Prüfung begründet noch kein unbeschränktes Weiterverwendungsrecht.
9. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
Teilnehmer dürfen die bereitgestellten Inhalte für die vereinbarten Trainingszwecke nutzen. Ausdrücklich zum Download angebotene Unterlagen und Übungsdateien dürfen im eingeräumten Umfang gespeichert und für das eigene Lernen verwendet werden. Übungsdateien dürfen für die vorgesehenen Übungen bearbeitet werden.
Das Weitergeben von Zugängen, die Veröffentlichung oder Weiterverbreitung von Schulungsmaterialien sowie das Aufzeichnen oder Herunterladen von Streaming-Videos außerhalb einer dafür vorgesehenen Funktion sind ohne entsprechende Erlaubnis nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Weitergehende Unternehmenslizenzen richten sich nach der Projektvereinbarung.
Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentliche technische, geschäftliche und personenbezogene Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Dies gilt insbesondere für Kundenmodelle, Systemzugänge und Beiträge anderer Teilnehmer. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit rechtlich möglich wird die andere Partei vorher informiert.
Kundeneigene vertrauliche Daten oder Modelle werden nicht ohne entsprechende Freigabe in allgemein zugänglichen Trainings, Referenzen oder Werbematerialien verwendet. Allgemeine fachliche Erkenntnisse können zur Verbesserung von Trainings genutzt werden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten offengelegt werden.
10. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Abrechnung nach angemeldeten Teilnehmern, Unternehmenslizenzen, Projektpauschalen oder Zeitaufwand wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
Bei personenbezogenen Zugängen wird eine vereinbarte Teilnehmervergütung nicht allein dadurch reduziert, dass ein freigeschalteter Zugang nicht oder nur teilweise genutzt wird. Kündigungs-, Rücktritts-, Minderungs- und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind ordnungsgemäße Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang fällig. Für Leistungen, auf die zwingende besondere Zahlungsregelungen Anwendung finden, gehen diese vor. Monatliche Projektleistungen, Mindestlaufzeiten und Abrechnungsstufen gelten nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
11. Leistungsqualität und Verantwortung
BIZLEARN erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht. Ein bestimmter persönlicher Lernerfolg, eine bestimmte Zeitersparnis oder ein wirtschaftliches Ergebnis wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Schulungsbeispiele ersetzen nicht die erforderliche Prüfung einer konkreten produktiven Konstruktion oder Fertigungsaufgabe. Die Umsetzung im eigenen Betrieb erfolgt unter Berücksichtigung seiner fachlichen und betrieblichen Anforderungen. Die Verantwortung von BIZLEARN für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.
Für Leistungsstörungen, Mängel und Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame individuelle Vereinbarung besteht. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss.
12. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der jeweils einschlägigen Datenschutzerklärung und den Informationen der verwendeten Lernplattform. Soweit die Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung erfordert, schließen die Parteien hierfür eine gesonderte Vereinbarung. Die Datenschutzerklärung ersetzt keinen solchen Vertrag.
Soweit keine andere wirksame Rechtswahl vereinbart wurde, gilt deutsches Recht. Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einer wirksam gesondert vereinbarten Regelung.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die für BIZLEARN wirtschaftlich günstigste Regelung ersetzt.